Almit GmbH – Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Stand: Oktober 2026
§1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Lieferungen der Almit GmbH, Michelstadt („Almit“), an ihre Kunden, einschließlich Bestellungen über den Almit-Online-Shop.
2. Almit verkauft ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt bei Registrierung und Bestellung, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Almit kann hierfür Nachweise verlangen, z. B. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
3. Bestellungen mit Lieferadresse im Vereinigten Königreich führt die Almit Ltd., [Anschrift], aus. Vertragspartner ist in diesem Fall die Almit Ltd.; es gelten deren Terms of Sale.
4. Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für künftige Verträge mit dem Kunden, ohne dass Almit erneut auf sie hinweisen muss.
5. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Almit ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in ihrer Kenntnis liefert. Sie gelten nur, wenn Almit ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
6. Individuelle Vereinbarungen (insbesondere Rahmenverträge, Angebote und Auftragsbestätigungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für ihren Inhalt ist ein Vertrag oder eine Bestätigung von Almit in Textform maßgebend.
§2 Vertragsschluss, Online-Shop, Kundenkonto
1. Die Darstellung von Produkten im Online-Shop, in Katalogen und Preislisten ist kein bindendes Angebot. Angebote von Almit außerhalb des Shops sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten.
2. Im Online-Shop wählt der Kunde Produkte, Mengen, Verpackung und Versandart aus. Vor dem Absenden sieht er eine Übersicht seiner Bestellung und kann Eingaben korrigieren. Mit dem Klick auf den Bestellbutton gibt er ein verbindliches Angebot ab, an das er [5] Arbeitstage gebunden ist.
3. Den Eingang der Bestellung bestätigt Almit automatisch per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von Almit in Textform oder durch die Auslieferung der Ware zustande, je nachdem, was zuerst erfolgt.
4. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab (z. B. bei Preis, Menge oder Liefertermin), gilt sie als neues Angebot von Almit. Der Kunde nimmt es durch Bestätigung in Textform oder durch vorbehaltlose Entgegennahme der Ware an.
5. Der Kunde hält die Zugangsdaten zu seinem Kundenkonto geheim. Bestellungen über sein Konto werden ihm zugerechnet; einen Missbrauch meldet er Almit unverzüglich. Almit kann Zahlungsarten je Kunde freischalten oder beschränken.
6. Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Almit speichert den Vertragstext; der Kunde erhält die Bestelldaten per E-Mail und kann seine Bestellungen im Kundenkonto einsehen. Diese AGB sind unter www.almit.de/agb abrufbar und können gespeichert und ausgedruckt werden.
§3 Preise und Legierungszuschlag
1. Im Online-Shop gilt der bei Absenden der Bestellung angezeigte Preis, im Übrigen der Preis aus Angebot oder Auftragsbestätigung. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Verpackung und Versand, einschließlich Kühl-, Express- oder Gefahrgutversand, werden gesondert berechnet, wie im Shop bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
2. Bei metallhaltigen Produkten (insbesondere Lötdraht, Lötpaste und Barren) setzt sich der Preis aus Basispreis und Legierungszuschlag zusammen. Der Legierungszuschlag bildet die Kosten der enthaltenen Metalle ab und richtet sich nach Legierung und Metallgewicht des Produkts.
3. Almit legt den Legierungszuschlag monatlich auf Grundlage der Notierungen der Metallbörsen fest (für Zinn und Kupfer die London Metal Exchange (LME), für Silber die London Bullion Market Association (LBMA)). Er gilt vom ersten bis zum letzten Tag eines Kalendermonats und ist unter [www.almit.de/legierungszuschlag] veröffentlicht.
4. Maßgeblich ist der Legierungszuschlag des Monats, in dem die Bestellung bei Almit eingeht; bei Abrufen aus Rahmenaufträgen der Monat des Abrufs. [bestätigen]
5. Bei einem Warenwert unter 50,00 EUR netto je Bestellung berechnet Almit einen Mindermengenzuschlag von 12,50 EUR netto.
6. Vereinbarte Preise beruhen auf den zugrunde gelegten Jahres- oder Projektmengen. Unterschreitet der Kunde diese wesentlich, kann Almit die Preise für künftige Lieferungen angemessen anpassen.
7. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate, kann Almit den Basispreis angemessen anpassen, soweit sich nach Vertragsschluss die Kosten für Vormaterial, Fracht, Energie oder Zölle nachweislich erhöht haben. Kostensenkungen werden in gleicher Weise berücksichtigt.
§4 Zahlung, Verzug, Lieferstopp, Aufrechnung
1. Almit stellt Rechnungen elektronisch in einem gesetzlich zulässigen Format aus und übermittelt sie elektronisch.
2. Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Shop angezeigt. Kauf auf Rechnung ist nur nach Freigabe durch Almit möglich; Almit kann hierfür eine Bonitätsprüfung durchführen.
3. Bei Kauf auf Rechnung sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Skonto wird nur auf den Warenwert gewährt [nicht auf Versandkosten und Mindermengenzuschlag] und nur, wenn keine älteren fälligen Rechnungen offen sind.
4. Mit Ablauf des Zahlungsziels kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Almit kann dann Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale von 40 EUR nach § 288 BGB verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
5. Ist der Kunde in Zahlungsverzug oder werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die seine Zahlungsfähigkeit wesentlich mindern (z. B. Zahlungseinstellung, Insolvenzantrag, Streichung oder Herabsetzung des Kreditlimits durch den Warenkreditversicherer von Almit), kann Almit
a. offene Lieferungen zurückhalten,
b. weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung ausführen und
c. nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist für Vorkasse oder Sicherheitsleistung vom Vertrag zurücktreten.
6. Ist der Kunde mit einer Zahlung länger als 30 Tage in Verzug oder stellt er einen Insolvenzantrag, werden alle offenen Forderungen von Almit gegen ihn sofort fällig.
7. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§5 Lieferung, Versand, Gefahrübergang
1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefert Almit EXW Michelstadt (Incoterms 2020).
2. Übernimmt Almit auf Wunsch des Kunden den Versand, insbesondere bei Bestellungen im Online-Shop, erfolgt dieser auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über, auch bei Teillieferungen. Versandart und Verpackung wählt der Kunde im Shop; trifft er keine Wahl, bestimmt Almit sie nach pflichtgemäßem Ermessen.
3. Eine Transportversicherung schließt Almit nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden ab.
4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
5. Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Lieferfristen beginnen mit der Auftragsbestätigung, bei Vorkasse mit Zahlungseingang. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten, sofern Almit ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat.
6. Bei höherer Gewalt und anderen von Almit nicht zu vertretenden Ereignissen (z. B. Naturereignisse, Pandemien, Krieg, Sanktionen, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Cyberangriffe, Störungen internationaler Transport- und Lieferketten) verlängern sich Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, können beide Parteien vom betroffenen Vertrag zurücktreten.
7. Gerät Almit in Lieferverzug, kann der Kunde nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 9.
8. Nimmt der Kunde die Ware nicht rechtzeitig ab, kann Almit Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, insbesondere der Lagerkosten.
9. Technische Änderungen, die Spezifikation, Qualität und Verwendbarkeit der Ware nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
§6 Produktspezifische Regelungen
1. Lötpaste ist temperaturempfindlich. Almit versendet sie in einer isolierten Kühlverpackung, die für übliche Laufzeiten und Außentemperaturen ausgelegt ist. Für längere Laufzeiten oder hohe Außentemperaturen bietet Almit im Shop Expressversand und eine verstärkte Kühlverpackung an und weist in den Sommermonaten darauf hin. Wählt der Kunde dennoch die Standardoption, trägt er das Risiko temperaturbedingter Beeinträchtigungen während des Transports.
2. Der Kunde lagert Lötpaste unverzüglich nach Eingang gemäß Datenblatt. Beeinträchtigungen durch unsachgemäße Lagerung oder Handhabung nach Gefahrübergang sind keine Mängel.
3. Die Haltbarkeit ergibt sich aus dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf dem Etikett. Almit liefert nach dem FIFO-Prinzip; eine bestimmte Resthaltbarkeit bei Lieferung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
4. Bestimmte Produkte, insbesondere alkoholbasierte Flussmittel, sind Gefahrgut. Sie werden nur mit dafür zugelassenen Versandarten und gegebenenfalls gegen Gefahrgutzuschlag versandt; in einzelne Länder ist der Versand nicht oder nur eingeschränkt möglich. Der Kunde beachtet die Sicherheitsdatenblätter.
5. Technische Beratung, Datenblätter und Verarbeitungsempfehlungen gibt Almit nach bestem Wissen. Sie entbinden den Kunden nicht davon, die Eignung der Produkte für seine Prozesse und Anwendungen selbst zu prüfen, da das Lötergebnis maßgeblich von den Prozessbedingungen des Kunden abhängt.
§7 Untersuchung und Mängelrüge
1. Für Kaufleute gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.
2. Offensichtliche Mängel, insbesondere falsche Ware, Mengenabweichungen, falsche Etikettierung sowie Verpackungs- und Transportschäden, sind Almit innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware in Textform anzuzeigen. Transportschäden lässt der Kunde zusätzlich vom Transportunternehmen bei Übergabe bestätigen.
3. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen.
4. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Dies gilt nicht, wenn Almit einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
5. Auf Verlangen stellt der Kunde Almit beanstandete Ware, Muster oder Chargenangaben zur Prüfung zur Verfügung.
§8 Mängelansprüche
1. Die Ware entspricht bei Gefahrübergang der Spezifikation im jeweiligen Datenblatt und behält diese bei Lagerung und Handhabung gemäß Datenblatt bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum. Weitere Eigenschaften, insbesondere die Eignung für bestimmte Prozesse oder Anwendungen, schuldet Almit nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Öffentliche Äußerungen Dritter sind keine Beschaffenheitsangaben.
2. Kein Mangel liegt insbesondere vor bei Verarbeitung nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums, bei Lagerung oder Verarbeitung abweichend vom Datenblatt sowie bei Beeinträchtigungen nach § 6 Abs. 1 und 2.
3. Bei Mängeln leistet Almit nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Schadensersatz richtet sich nach § 9.
4. Almit trägt die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Maßnahmen mit erheblichen Kosten, insbesondere Nacharbeit, Sortierung oder Aus- und Einbau, stimmt der Kunde vorher mit Almit ab, außer bei Gefahr im Verzug. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies erkennen können, ersetzt er Almit die Kosten für Prüfung und Transport.
5. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist, bei Übernahme einer Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 445b BGB; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
6. Rückgriffsansprüche des Kunden nach §§ 445a, 478 BGB bleiben unberührt, soweit er mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
§9 Haftung
1. Almit haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf 5 Mio. EUR je Schadensfall. [Anwalt prüfen]
3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Ein Beschaffungsrisiko übernimmt Almit nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart ist.
5. Soweit die Haftung von Almit ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§10 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Almit („Vorbehaltsware“).
2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang verarbeiten und weiterveräußern. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig.
3. Eine Verarbeitung oder Verbindung erfolgt für Almit. Almit erwirbt Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Sachen; der Kunde verwahrt sie unentgeltlich für Almit.
4. Der Kunde tritt Almit schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der daraus hergestellten Sachen in Höhe des Rechnungsendbetrags der Vorbehaltsware ab; Almit nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt.
5. Über Pfändungen und andere Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware informiert der Kunde Almit unverzüglich.
6. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von Almit um mehr als 10 %, gibt Almit auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl frei.
7. Ist der Eigentumsvorbehalt im Bestimmungsland nicht wirksam, wirkt der Kunde an der Bestellung gleichwertiger Sicherheiten mit.
§11 Rücknahme mangelfreier Ware
1. Ein Anspruch auf Rücknahme mangelfreier Ware besteht nicht. Almit kann eine Rücknahme im Einzelfall nach vorheriger Prüfung und Zustimmung in Textform anbieten.
2. Voraussetzung ist, dass die Ware unbeschädigt, originalverpackt und wiederverkäuflich ist. Ausgeschlossen sind Lötpaste, angebrochene Gebinde sowie kundenspezifisch hergestellte oder beschaffte Ware.
3. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Almit erteilt eine Gutschrift über den berechneten Warenwert abzüglich einer Bearbeitungspauschale von mindestens 15 %; die Höhe teilt Almit mit der Zustimmung mit.
§12 Exportkontrolle, Datenschutz, Schlussbestimmungen
1. Der Kunde beachtet bei der Weitergabe der Ware die anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften, insbesondere die der EU und Deutschlands. Er liefert die Ware nicht an sanktionierte Personen oder Organisationen und führt sie nicht nach Russland oder Belarus aus, soweit dies verboten ist. Almit ist zur Lieferung nicht verpflichtet, soweit exportkontroll- oder sanktionsrechtliche Hindernisse entgegenstehen.
2. Almit verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe ihrer Datenschutzerklärung unter www.almit.de/datenschutz.
3. Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden, insbesondere Mängelanzeigen, Fristsetzungen und Rücktritt, bedürfen der Textform.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
5. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Michelstadt.
6. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Darmstadt. Almit kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
7. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
8. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser AGB ist die deutsche Fassung maßgeblich.